Das Steuersparmodell für Ihre Altersversorgung

Für Selbstständige und Freiberufler, die nicht die Riesterförderung in Anspruch nehmen können, ist die Rüruprente die einzige Möglichkeit, sich eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Angestellte und Beamte mit einer hohen Steuerlast, profitieren von der attraktiven Steuerersparnis.

Was muss ich beachten?

  • Eine Auszahlung ist nur als lebenslange Rente möglich

  • Die Ansprüche sind nicht: vererblich, übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar

  • Die Besteuerung findet erst bei Auszahlung der Rente statt. Die Steuerhöhe richtet sich nach dem Jahr des ersten Rentenbezugs

  • Die Rente kann ganz flexibel ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden

Welche Steuervorteile habe ich?

  • Im Jahr 2024 sind 100% der eingezahlten Beiträge bis 27.565,20,- Euro (Singles) bzw. 55.130,40,- Euro (Verheiratete) als Vorsorgeaufwendungen voll absetzbar

  • Die Absetzbarkeit wirkt sich unmittelbar in Form einer Steuer-Rückerstattung aus.

  • Die Höhe der jährlichen Einzahlungen können Sie von Ihrer individuellen Situation abhängig machen

  • Auch die Einzahlungsintervalle bestimmen Sie selber: monatlich, 2-3 mal pro Jahr oder zum Jahresende

  • Auf die Erträge fällt keine Abgeltungsteuer in Höhe von 25% an.

Steuern sparen und Angebote vergleichen

Wie Sie das max. Steuersparpotenzial der Rüruprente voll ausschöpfen und welches Angebot Ihnen die besten Konditionen bietet, das zeigen wir Ihnen gerne in einem unverbindlichen und kostenfreien Beratungsgespräch.

Jürgen-AnsprechpartnerIhr Ansprechpartner:

Jürgen Heller (Versicherungsfachwirt IHK)

info@heller-makler.de