“Wer sie nicht hat, verschenkt Geld“

Weil die gesetzliche Rente keine ausreichende Versorgung im Alter mehr bietet, hat der Gesetzgeber eine zusätzliche berufliche Vorsorge geschaffen. Der Name ” betriebliche Altersversorgung ” hört sich recht sperrig und langweilig an. Aber wer die Vorteile einmal für sich erkannt hat, möchte sie nicht mehr missen. Denn sie bietet Steuervorteile und Sozialversicherungsersparnisse, wie kaum eine andere Vorsorgeform!

Wie funktioniert die betriebliche Altersversorgung?

Bei der betriebliche Altersversorgung werden die Beiträge von dem Arbeitnehmer direkt aus dem laufenden Bruttogehalt oder über Sonderzahlungen wie z.B. aus dem Urlaubs oder Weihnachtsgeld gezahlt. Der Arbeitgeber kann sich auch freiwillig beteiligen oder es kann eine Beitragszahlung anstatt einer Lohnerhöhung vereinbart werden. Der große Vorteil dieser Form der Beitragszahlung liegt in der beachtlichen Steuer- und Sozialversicherungsersparnis. Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf die betriebliche Altersversorgung!

Was muss ich beachten?

  • Die betriebliche Altersversorgung steht nur Arbeitnehmern zur Verfügung

  • Der Arbeitgeber bestimmt, welche Form der betrieblichen Altersversorgung über ihn angeboten wird.

  • Die Besteuerung fällt erst bei Rentenbeginn, mit einem wesentlich günstigeren Steuersatz an

  • Insgesamt gibt es für die betriebliche Altersvorsorge fünf Durchführungswege.

Welche Vorteile habe ich?

  • Die Beiträge werden direkt aus dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers gezahlt (Entgeltumwandlung). Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen und die Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung sinken.

  • Bis zu 7.248,- Euro sind steuer- und bis zu 3.624,- Euro sozialversicherungsfrei. Je nach persönlicher Situation, können Sie mit dieser Ersparnis schon die Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung zahlen und bekommen trotzdem das gleiche Gehalt ausgezahlt!

  • Wenn Sie die Umwandlung von arbeitnehmerfinanzierten Beiträgen vereinbaren, erhalten Sie eine unverfallbare Anwartschaft d.h. Ihre Rentenzahlung ist garantiert.

  • Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung i.d.R. auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden

  • Bei Arbeitslosigkeit bleibt das angesparte Guthaben vor dem Zugriff der Sozialämter geschützt

  • Es fällt keine Abgeltungsteuer an

Welche betriebliche Altersversorgung passt zu mir?

Welche Form der betrieblichen Altersversorgung die Richtige für Sie ist, sollten Sie unbedingt mit einem Experten besprechen. Wir beraten Sie unverbindlich und kostenfrei.

Jürgen-AnsprechpartnerIhr Ansprechpartner:

Jürgen Heller (Versicherungsfachwirt IHK)

info@heller-makler.de